Auflagen CoronaVO
Maskenpflicht
alle Personen ab 18 Jahren müssen im Innenbereich auf all Ihren Wegen eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen. Bei Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend. Kinder bis 5 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.
.Zugangsberechtigung
"3G" Pflicht
Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen
Der Impfstatus und/oder der Testnachweis wird beim Betreten des Restaurants kontrolliert.
Alle Immunisierten Personen müssen einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis mit QR-Code vorlegen.
Alle Nicht-Immunisierten Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
Alle Gäste müssen ein amtliches Ausweisdokument im Original vorlegen.
Keinen Testnachweis vorlegen, müssen folgende Personen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen oder Schüler, da Sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Hier ist ein entsprechender Nachweis vorzuzeigen (Schülerausweis, Schulbescheinigung, Kopie des letzten Jahreszeugnisses, Schüler-Abo, sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule) Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
Außer-Haus-Verkauf (Abholung von Speisen) keine "3G" Pflicht
das Abholen von Speisen zum Mitnehmen ist ohne 3G möglich
Kontaktbeschränkungen
Wer darf sich treffen? Dies gilt aktuell:
Für geimpfte und genesene Personen gibt es keine Beschränkung der Personenanzahl.
Nehmen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen an Ihrem Besuch teil, gelten folgende Kontaktbeschränkungen:
1 Haushalt plus 10 weitere Personen
Immunisierte Personen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
Verhaltensregeln
Auf was müssen Sie achten...
Unsere Schutzmaßnahmen...
Abstand & Auslastung
Innengastraum: Alle Abstände zum Tischnachbarn betragen mindestens 1,5 m oder sind mit einer Trennwand gewährt. Es sind max. 37 Gäste erlaubt (laut CoronaVO BW eine Person pro 2,5 Quadratmeter).
Außengastraum: Die Tische sind in einem Anstand von mindestens 1,5 m aufgestellt.
Reinigung & Desinfektion
Nach jeder Tischbelegung reinigen wir gründlich alle Oberflächen, sowie Sitzgelegenheiten. Die Tischoberflächen und Kanten werden zusätzlich desinfiziert.
Die Speisekarten werden nach jeder Benutzung desinfiziert.
Geschirr, Besteck & Gläser werden bei mind. 60° mit einem Hygiene-Universalreiniger maschinell gereinigt.
Wir sorgen für gute Luft
Unsere Räumlichkeiten werden regelmäßig durchlüftet.
Zahlungsmöglichkeiten
Wir halten Ihnen weiterhin alle Zahlmöglichkeiten offen, empfehlen jedoch die bargeldlose Bezahlung. Nach dem Zahlvorgang stellen wir Ihnen ein Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Mitarbeiter
Unsere Servicekräfte tragen alle einen Mund-Nasen-Schutz. Wir halten Abstand, wo immer es möglich ist. Hände werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.